§ 204 ZPO
In der vorliegenden Entscheidung befasst sich der OGH mit der Frage der Gerichtsgebühren für einen Vergleich über die eheliche Wohnung samt Schulden im Rahmen des streitigen Ehescheidungsverfahrens, was an sich in das außerstreitige Verfahren fällt. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage der Erweiterung der Bemessungsgrundlage. Mit Anmerkungen von Ing. Walter Stingl, StB.