§ 2 EStG 1988; § 16 EStG 1988; § 20 EStG 1988; § 512 ABGB
In der vorliegenden Entscheidung befasst sich der OGH mit der Frage des Vorbehaltsfruchtgenussrechts und in diesem Zusammenhang mit der Frage der Zurechnung der Einkunftsquelle. Familiäre Zuwendungen stellen keine Werbungkosten dar. Mit Anmerkungen von Ing. Walter Stingl, StB.