§ 22 WGG; § 37 Abs 3 MRG
Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob eine bindende Festlegung von Verteilungsgrundsätzen sich auch auf einzelne Beteiligte beschränken kann.
OGH 14.7.2008, 5 Ob 58/08b
§ 22 WGG; § 37 Abs 3 MRG
Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob eine bindende Festlegung von Verteilungsgrundsätzen sich auch auf einzelne Beteiligte beschränken kann.
OGH 14.7.2008, 5 Ob 58/08b