Art 17 Abs 2 6.MwSt-RL; § 12 Abs 1 UStG
Der VwGH prüfte den Zeitpunkt der Zulässigkeit des Vorsteuerabzugs bei einem Vermieter. Insbesondere ging er der Frage nach, ob hierfür erkennbare äußere Zeichen notwendig sind oder ob hierfür bereits die Absicht ausreiche.