§ 364 ABGB; § 1096 ABGB
Der OGH beschäftigte sich mit dem Umfang einer möglichen Hilfestellung durch einen Bestandgeber, der Versicherungsnehmer einer Schadensversicherung ist, im Schadensfall gegenüber dem Bestandnehmer. Er prüfte, wie weit diese Hilfe gehen muß und aus welchen zivilrechtlichen Regelung eine derartige Pflicht abgeleitet werden kann.