§ 24 WEG; § 28 Abs 1 Z 5 WEG; § 13b WEG
Der OGH beschäftigte sich mit der Frage, ob eine anonyme Abstimmung der Wohungseigentümer in einem Umlaufbeschluss zulässig oder gesetzwidrig ist. Bei dieser Abstimmung ist im Anlaßfall ein Notar hinzugezogen worden.