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Teilurteil über Mietzinsrückstand - Nachzahlung der offenen Mietzinse

RechtsprechungMiet- und Wohnrechtimmolex 2009/32immolex 2009, 83 - 84 Heft 3 v. 1.3.2009

§ 1118 ABGB; § 33 Abs 2 MRG; § 33 Abs 3 MRG

In der vorliegenden Entscheidung stellt der OGH klar, dass der Mieter nach einem Teilurteil über den Mietzinsrückstand den offenen Mietzins sofort nachzuzahlen habe.

OGH 8 Ob 97/98k

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