§ 16 WGG; § 6 Abs 3 KSchG; § 2 Abs 3 WEG
In der gegenständlichen Entscheidung geht es um die Frage, wie ein verständiger Mieter Bestimmungen betreffend Aufteilungsschlüssel verstehen kann. Eingegangen wird weiters auf die Vereinbarung einen abweichenden Verteilungsschlüssel betreffend und auf das Transparenzgebot des § 6 Abs 3 KSchG. Mit Anmerkungen von Christian Prader, RA in Innsbruck.