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Keine Konkurrenz zwischen den Haftungsnormen des § 1319 und § 1319a ABGB

Rechtsprechung LiegenschaftsrechtMiet- und WohnrechtDr. Dieter Stibi, LL.M., RA (Anmerkung)immolex 2009/119immolex 2009, 319 - 320 Heft 11 v. 1.11.2009

§ 1319 ABGB; § 1319a ABGB

Gegenständlich hatte sich der OGH mit der Frage des Verhältnisses zwischen § 1319 und § 1319a ABGB aufgrund der Verletzung einer Person aufgrund einer unebener Treppe zu befassen. Ausgehend von den unterschiedlichen Norminhalten sieht er konsequent § 1319a als lex specialis zu § 1319 ABGB.

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