§ 222 ZPO; § 225 Abs 1 ZPO; § 464 Abs 1 ZPO
Festgestellt wurde vom OGH, dass im Falle einer Zustellung während der verhandlungsfreien Zeit als fristauslösendes Ereignis der Ablauf des letzten Ferientags zu erachten ist.
OGH 11.2.2009, 7 Ob 11/09g
§ 222 ZPO; § 225 Abs 1 ZPO; § 464 Abs 1 ZPO
Festgestellt wurde vom OGH, dass im Falle einer Zustellung während der verhandlungsfreien Zeit als fristauslösendes Ereignis der Ablauf des letzten Ferientags zu erachten ist.
OGH 11.2.2009, 7 Ob 11/09g