§ 364 Abs 3 ABGB
Der OGH hatte zu entscheiden, ob eine objektiv relativ geringe Beeinträchtigung durch Schattenwurf Grundlage für einen Unterlassungsanspruch nach § 364 Abs 3 ABGB bildet.
OGH 14.8.2007, 1 Ob 62/07k
§ 364 Abs 3 ABGB
Der OGH hatte zu entscheiden, ob eine objektiv relativ geringe Beeinträchtigung durch Schattenwurf Grundlage für einen Unterlassungsanspruch nach § 364 Abs 3 ABGB bildet.
OGH 14.8.2007, 1 Ob 62/07k