§ 3 WEG 1975; § 9 Abs 2 WEG 2002
Der OGH hatte zu entscheiden, ob ein Verstoß gegen zwingende Parifizierungsgrundsätze vorliegt, wenn eine bloß unverbindliche Empfehlung für das Verhältnis der Nutzwerte zu den Quadratmetern zwischen der Vergleichswohnung und den Geschäftsräumen überschritten wurde.