§ 30 Abs 3 EStG 1988; § 120 EStG 1988
Die Entscheidung beschäftigt sich mit der Frage, ob die Grundabtretung gegen Entschädigung zum Zweck der Erlangung einer Bau- bzw Benützungsbewilligung für ein vom Bf zu errichtendes Mietswohnhaus, ein Spekulationsgeschäft iSd § 30 EStG 1988 ist.