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Entfernung besonders ekelerregender Verschmutzungen - zusätzlicher Entgeltanspruch des Hausbesorgers

RechtsprechungMiet- und Wohnrechtimmolex 2008/132immolex 2008, 306 - 307 Heft 11 v. 1.11.2008

§ 23 MRG

Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob Urinspuren zu den besonders ekelerregenden Verschmutzungen zählen, für deren Entfernung dem Hausbesorger ein zusätzliches Entgelt zusteht.

OGH 14.5.2008, 5 Ob 28/08s

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