§ 23 MRG
Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob Urinspuren zu den besonders ekelerregenden Verschmutzungen zählen, für deren Entfernung dem Hausbesorger ein zusätzliches Entgelt zusteht.
OGH 14.5.2008, 5 Ob 28/08s
§ 23 MRG
Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob Urinspuren zu den besonders ekelerregenden Verschmutzungen zählen, für deren Entfernung dem Hausbesorger ein zusätzliches Entgelt zusteht.
OGH 14.5.2008, 5 Ob 28/08s