§ 12 Abs 2 Z 1 UStG 1994; § 20 Abs 1 Z 1 EStG 1988
Der VwGH bejaht die Zulässigkeit aliquoter Absetzungen für Abnutzungen für ein Gebäude, das im Ausmaß von 20% für betriebliche Zwecke verwendet wird. Weiters beschreibt er die Voraussetzungen für die Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben und Werbungskosten fü gemischt genutzte Gebäude und nimmt zum Vorsteuerabzugsrecht Stellung.