Zusammenfassung: Der OGH hatte zu entscheiden, ob der Bestimmung des § 3 Abs 2 MRG zu entnehmen sei, dass ein Mietobjekt in regelmäßigen Abständen (durch den Vermieter) neu auszumalen sei, und was die Voraussetzungen für eine derartige Verpflichtung des Vermieters seien. Weiters ging es um die Zulässigkeit einer Ausmalvereinbarung bei Vertragsende.
Rechtsgrundlagen: § 3 MRG; § 8 MRG; § 1096 ABGB; § 9 KSchG