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E 146 Eigenmächtige Änderungen am WE-Objekt

Wohn- und Mietrechtimmolex 2007/146immolex 2007, 283 - 284 Heft 10 v. 1.10.2007

Zusammenfassung: Bei eigenmächtiger Vornahme einer bewilligungspflichtigen Änderung am WE-Objekt durch einen Wohnungseigentümer kann jeder einzelne der anderen Wohnungseigentümer auf Beseitigung und Unterlassung klagen.

Rechtsgrundlagen: § 523 ABGB; § 16 WEG 2002

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