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E 143 Aufkündigung Behauptung eines Bestandvertrags

Wohn- und Mietrechtimmolex 2007/143immolex 2007, 282 Heft 10 v. 1.10.2007

Zusammenfassung: Die Zulässigkeit einer gerichtlichen Aufkündigung ist an die Voraussetzung der Behauptung eines bestehenden Mietverhältnisses geknüpft. Die bloß zur Vorsicht geltend gemachte Aufkündigung, die sich auf kein bestehendes Mietverhältnis bezieht, muss wegen Unschlüssigkeit aufgehoben werden.

Rechtsgrundlagen: § 560 ZPO

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