Zusammenfassung: Ein Auszug vor Ablauf der zweijährigen Mindestbestandsdauer des Hauptwohnsitzes steht der Steuerbegünstigung entgegen.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 1 EStG 1988; § 23 Z 1 EStG 1988; § 30 Abs 2 Z 1 EStG 1988
Zusammenfassung: Ein Auszug vor Ablauf der zweijährigen Mindestbestandsdauer des Hauptwohnsitzes steht der Steuerbegünstigung entgegen.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 1 EStG 1988; § 23 Z 1 EStG 1988; § 30 Abs 2 Z 1 EStG 1988