§ 43 Abs 1 EO; § 109 EO; § 99 EO
Die Genehmigung der Exekutionsaufschiebung nach der Bestellung, aber vor der Einführung des Zwangsverwalters steht der Einführung des Zwangsverwalters und der Übergabe des Grundstücks an ihn entgegen.
OGH, 25.01.2006, 3 Ob 278/05m