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Auch die Bezahlung der Betriebskosten kann zur Begründung eines Mietverhältnisses führen

Aktuellste LeitsätzeWohn- und MietrechtDr. Christian Praderimmolex 2006/47immolex 2006, 164 Heft 6 v. 1.6.2006

§ 981 ABGB; § 1090 ABGB; § 21 MRG; § 32 WEG

Der OGH nimmt zur Abgrenzung zwischen einem Miet- und einem Leihvertrag Stellung und erläutert, dass die Übernahme der Betriebskosten das Vorliegen eines Bestandsverhältnisses indiziert.

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