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Verstoß gegen Mündlichkeitsprinzip stellt nur Verfahrensmangel dar

Aktuellste LeitsätzeWohn- und MietrechtDr. Christian Praderimmolex 2006/46immolex 2006, 164 Heft 6 v. 1.6.2006

§ 37 Abs 3 Z 10 MRG

Die Missachtung des Mündlichkeitsgrundsatzes begründet nur einen Verfahrensfehler.

OGH, 21.03.2006, 5 Ob 63/06k

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