§ 1 BauRG; § 5 BauRG
Ein Unterbaurecht kann mangels gesetzlicher Rechtsgrundlage in Österreich nicht rechtswirksam begründet werden.
OGH, 20.09.2005, 5 Ob 204/05v
§ 1 BauRG; § 5 BauRG
Ein Unterbaurecht kann mangels gesetzlicher Rechtsgrundlage in Österreich nicht rechtswirksam begründet werden.
OGH, 20.09.2005, 5 Ob 204/05v