§ 4 Abs 1 EstG 1988; § 6 EStG 1988; § 20 Abs 1 EStG 1988
Der VwGH nimmt Stellung zur steuerlichen Berücksichtigung der Ausgaben für eine gemeinsame Ehewohnung, zur Qualifikation von vermieteten Wirtschaftsgütern als notwendiges Betriebsvermögen und zur Bestimmung des Entnahmegewinns eines Hauses.