§ 17 MRG
Der OGH erläutert, dass die falsche Bezifferung des Betriebskostenanteils im Mietvertrag im Zweifel nicht als Vereinbarung eines, von den gesetzlichen Vorgaben abweichenden Verteilungsschlüssels zu qualifizieren ist. Weiters erläutert er, unter welchen Voraussetzungen der Bestandgeber zur nachträglichen Abänderung der gesetzlichen Kostentragungsregelung legitimiert ist.