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Mietzinsanhebungen nach dem Tod des Hauptmieters

Aktuellste LeitsätzeWohn- und MietrechtFranz Pfiel (Glosse)immolex 2006/118immolex 2006, 283 - 284 Heft 10 v. 1.10.2006

§ 46a Abs 2 MRG

Die Erhöhung des Mietzinses nach dem Ableben des Geschäftsraummieters kommt nur nach einer Universalsukzession, also der Einantwortung in Betracht.

OGH 24.01.2006, 5 Ob 291/05p

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