§ 21 WEG 2002; § 23 WEG 2002; § 24 Abs 6 WEG 2002
Der OGH erörtert, dass die fristgerechte Anfechtung der Kündigung des Verwalters durch die Wohnungseigentümergemeinschaft die Rechtsgültigkeit der Kündigung während der gerichtlichen Prüfung einschränkt, weshalb kein Erfordernis zur Einsetzung eines vorläufigen Verwalters besteht.