§ 30 Abs 2 Z 2 EStG
Bautätigkeiten, die eine Wesensänderung eines Gebäudes bewirken, sind bei der Bemessung des Spekulationsgewinns einzubeziehen, begründen aber kein "selbst hergestelltes Gebäude iSd EStG.
VwGH 02.06.2004, 99/13/0133
§ 30 Abs 2 Z 2 EStG
Bautätigkeiten, die eine Wesensänderung eines Gebäudes bewirken, sind bei der Bemessung des Spekulationsgewinns einzubeziehen, begründen aber kein "selbst hergestelltes Gebäude iSd EStG.
VwGH 02.06.2004, 99/13/0133