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Entscheidung - OGH 20.10.2004, 3 Ob 160/04g

Wohn- und Mietrechtimmolex 2005/131immolex 2005, 314 Heft 11 v. 1.11.2005

§ 1295 Abs 1 ABGB

Der OGH nimmt zur Verantwortlichkeit des Geschäftsraummieters für eine Sturz, den ein Kunde auf einem öffentlichem Gehweg nach Verlassen des Geschäfts erleidet, Stellung.

OGH 20.10.2004, 3 Ob 160/04g

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