§ 15a Abs 1 MRG; § 16 Abs 5 MRG
Die Feststellung einer die Brauchbarkeit einer Mietwohnung ausschließenden Mangelhaftigkeit der Elektroleitungen hängt vom Sanierungsaufwand ab.
OGH 10.05.2005, 5 Ob 27/05i
§ 15a Abs 1 MRG; § 16 Abs 5 MRG
Die Feststellung einer die Brauchbarkeit einer Mietwohnung ausschließenden Mangelhaftigkeit der Elektroleitungen hängt vom Sanierungsaufwand ab.
OGH 10.05.2005, 5 Ob 27/05i