§ 914 ABGB; § 1392 ABGB
Der OGH erläutert, dass der Käufer bei einem Ausschluss der Gewährleistungsrechte und gleichzeitiger Festlegung des Übergangs sämtlicher Rechte am Kaufgegenstand in einem Kaufvertrag über ein Grundstück alle bei Abschluss des Kaufvertrags noch nicht bekannten Schadenersatz- und Gewährleistungsrechte des Veräußerers, die aus Schädigungen des Grundstücks durch Dritte resultieren, zessionsweise erwirbt.