§ 13c WEG 1975; § 18 Abs 1 WEG 2002; § 848 ABGB; § 890 ABGB
Die Entscheidung bestimmt, dass nur die Wohnungseigentümergemeinschaft zur Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen wegen Schäden an allgemeinen Teilen der Liegenschaft aktiv legitimiert ist. Mit Anmerkung von Bernhard Loimer.