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Haftung des Wohnungseigentümers für Beitragsschulden seines Vorgängers?

Wohn- und Mietrechtimmolex 2004/11immolex 2004, 21 - 22 Heft 1 v. 1.1.2004

§ 13c Abs 2 WEG; § 19 Abs 1 WEG

Die Entscheidung bestimmt, dass ein in eine Wohnungseigentumsgemeinschaft neu eintretender Wohnungseigentümer nicht für die Zahlungsrückstände seines Vorgängers haftet.

OGH 31.03.2003, 5 Ob 248/02k

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