§ 81 EheG; § 87 EheG; § 95 EheG
Die Entscheidung befasst sich mit den Voraussetzungen für die Einräumung des Mietrechts an einen Ehegatten im nachehelichen Aufteilungsverfahren, und den daraus resultierenden rechtlichen Folgen.
OGH 24.04.2001, 1 Ob 286/00s