§ 14 Abs 2 MRG; § 37 Abs 1 Z 13 MRG; Art II Abschn II Z 4 3. WÄG
Die Entscheidung befasst sich mit der Solidarhaftung des in die Mietrechte Eintretenden gemeinsam mit dem Erben für Altschulden, und der Legitimation zur Rückforderung nicht verbrauchter EVB, die nur dem Erben zusteht.