§ 7 GGG; § 14 GGG; § 18 GGG; § 204 ZPO
Die Entscheidung befasst sich mit der Neubewertung des Streitgegenstandes nach einem gerichtlichen Vergleich.
§ 7 GGG; § 14 GGG; § 18 GGG; § 204 ZPO
Die Entscheidung befasst sich mit der Neubewertung des Streitgegenstandes nach einem gerichtlichen Vergleich.