§ 30 Abs 2 Z 8 MRG
Die Entscheidung befasst sich mit der Verneinung des dringenden Eigenbedarfs, wenn der Vermieter durch eigenes Verschulden keine baubehördliche Genehmigung zum Bewohnen erlangt.
OGH 05.10.2000, 6 Ob 55/00g
§ 30 Abs 2 Z 8 MRG
Die Entscheidung befasst sich mit der Verneinung des dringenden Eigenbedarfs, wenn der Vermieter durch eigenes Verschulden keine baubehördliche Genehmigung zum Bewohnen erlangt.
OGH 05.10.2000, 6 Ob 55/00g