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Kanalbenützungsgebühr (hier: NÖ) - nur der ausgebaute Teil des Dachgeschoßes ist in die Berechnungsfläche einzubeziehen

Wohn- und Mietrechtimmolex 2000/93immolex 2000, 158 - 160 Heft 5 v. 1.5.2000

§ 1a NÖ KanalG; § 5 NÖ KanalG (idF LGBl 8230.5); § 4 Z 7 NÖ BauO 1996

Die Entscheidung befasst sich mit der Frage der Einbeziehung von Dachgeschoßen in die Berechnungsfläche der Kanalbenützungsgebühr.

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