§ 21 Abs 3 MRG
Die Entscheidung befasst sich mit den Zeiträumen, in denen der Mieter Einsichtnahme in die Belege der Abrechnung (rechtzeitig oder verspätet) verlangen kann.
OGH 15.06.2000, 5 Ob 161/00p
§ 21 Abs 3 MRG
Die Entscheidung befasst sich mit den Zeiträumen, in denen der Mieter Einsichtnahme in die Belege der Abrechnung (rechtzeitig oder verspätet) verlangen kann.
OGH 15.06.2000, 5 Ob 161/00p