Die Immobilienertragsteuer gem § 30 EStG idF StabG 2012 beschäftigt nicht nur die Literatur (s zuletzt Reckenzaun, ZIK 2012/297, 208), sondern auch die Gerichte. Die zentrale Streitfrage ist, ob die im Zusammenhang mit der Verwertung von Liegenschaften anfallende Einkommensteuer im Insolvenzfall die Sondermasse oder die allgemeine Masse belastet. Das OLG Graz (8. 11. 2012, 3 R 199/12b) hat die Immobilienertragssteuer als allgemeine Masseforderung eingestuft, nicht als Sondermasseforderung. Angeblich soll der Beschluss angefochten werden, womit bald eine E des OGH vorliegen dürfte.