Wer eine Reise tut, kann was erzählen. Vor allem dem Gericht, wenn die Verpflegung ungenießbar, die Unterkunft substandard oder sonstige Mängel zu einem unvergeßlichen Urlaubserlebnis geführt haben. Während man nach deutschem Recht für den „Urlaubsärger“ entschädigt wird, fehlt eine vergleichbare gesetzliche Regelung in Österreich. Mit der Pauschalreise-RL (90/314/EWG) sollte jedoch eine europaweit einheitliche Regelung für Reisen getroffen werden. Ist die unterschiedliche Umsetzung der Richtlinie ein Fall für den EuGH?