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Depothandlung als besondere Heilbehandlung, Verhältnismäßigkeit

Rechtsprechung UbGHeimAufGUniv.-Prof. Mag. Dr. Michael GanneriFamZ 2019/226iFamZ 2019, 365 Heft 6 v. 4.1.2020

Normen: § 35 UbG; § 38 UbG

Schlagwörter:

Unterbringungsgesetz (UbG); Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; psychisch Kranke; ärztliche Behandlung; Dringlichkeit; Selbstbestimmungsrecht; medizinische Behandlung ohne wirksame Zustimmung; untergebrachte Patienten

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