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Subjektive Beweislast für das Vorhandensein von Versagungsgründen trifft den, der sich auf diese Gründe beruft

Rechtsprechung Internationale AspekteZivilrecht; Außerstreitrecht; FamilienrechtLStA Dr. Robert FucikiFamZ 2019/205iFamZ 2019, 333 - 334 Heft 5 v. 2.11.2019

Entscheidung: OGH 25.06.2019, 1 Ob 210/18s

Normen: § 97 AußStrG

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