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Rechtsmittelbefugnis der betroffenen Person - Grundsatz der Einmaligkeit des Rechtsmittels gilt nicht

Rechtsprechung ErwachsenenschutzrechtSachwalterschaft; AußerstreitrechtDr. Felicitas ParapatisiFamZ 2019/153iFamZ 2019, 241 - 242 Heft 4 v. 7.9.2019

Entscheidung: OGH 23.05.2019, 3 Ob 87/19v

Normen: § 116a AußStrG

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