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Kontaktrecht: Bedürfnisse und Wünsche des Kindes sind zu berücksichtigen

Rechtsprechung Obsorge- und KontaktrechtFamilienrechtDr. Gabriela Thoma-TwarochiFamZ 2017/54iFamZ 2017, 95 Heft 2 v. 6.5.2017

Entscheidung: OGH 26.1.2017, 9 Ob 90/16z

Normen: § 187 Abs 1 ABGB; § 105 AußStrG

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