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Erziehungsberatung kann nur iZm einem Obsorge- oder Kontaktrechtsverfahren angeordnet werden

Rechtsprechung Obsorge- und KontaktrechtFamilienrechtDr. Gabriela Thoma-TwarochiFamZ 2017/50iFamZ 2017, 93 Heft 2 v. 6.5.2017

Entscheidung: OGH 20.12.2016, 4 Ob 225/16s

Normen: § 107 Abs 3 Z 1 AußStrG

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