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§ 180 Abs 1 ABGB; § 62 Abs 1 AußStrG - Obsorgeübertragung an die Mutter; keine gemeinsame Obsorge aufgrund heftiger gegenseitiger Vorwürfe der Eltern; Urteilsfähigkeit des Kindes ab dem 12. Lebensjahr

Rechtsprechung Obsorge- und KontaktrechtFamilienrechtDr. Gabriela Thoma-TwarochiFamZ 2016/12iFamZ 2016, 16 - 17 Heft 1 v. 19.3.2016

Entscheidung: OGH 29.11.2015, 8 Ob 81/15t

Normen: § 180 Abs 1 ABGB; § 62 Abs 1 AußStrG

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