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Obsorge- und Kontaktrecht - § 180 Abs 3 ABGB - Änderung des hauptsächlichen Aufenthalts des Kindes

RECHTSPRECHUNGFamilienrechtDr. Gabriela Thoma-TwarochiFamZ 2015/93iFamZ 2015, 117 - 118 Heft 3 v. 1.6.2015

Entscheidungen: OGH 18.12.2014, 3 Ob 212/14v; OGH 3 Ob 115/14d

Normen: § 180 Abs 3 ABGB

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