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§ 231 ABGB; § 101 AußStrG - Im Verfahren wegen Kindesunterhalts kann für Vertretungshandlungen ab Volljährigkeit des Kindes Kostenersatz zugesprochen werden

Rechtsprechung Kindesunterhalt und UVGUnterhaltsrechtDr. Matthias Neumayr, UniversitätiFamZ 2015/85iFamZ 2015, 115 Heft 3 v. 1.6.2015

Entscheidungen: OGH 18.12.2014, 9 Ob 57/14v; OGH 9 Ob 71/06s

Normen: § 101 Abs 2 AußStrG; § 9 Abs 3 RATG; § 9 Abs 2 RATG

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