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Die Wertgrenze ist für jeden Unterhaltsanspruch gesondert zu ermitteln

Rechtsprechung VerfahrensrechtUnterhaltsrechtDr. Robert FucikiFamZ 2015/136iFamZ 2015, 176 Heft 4 v. 1.8.2015

Entscheidungen: OGH 18.3.2015, 3 Ob 27/15i; OGH 9 Ob 8/13m

Normen: § 62 AußStrG; § 63 Abs 3 AußStrG; § 59 Abs 1 Z 2 AußStrG; § 58 Abs 1 JN; § 69 Abs 3 AußStrG

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